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Der Bauernhofverkauf und seine Eigenheiten


Jede Immobilie ist genau so einzigartig wie ihr Besitzer. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es einige Eigenheiten, die beim Verkauf zu beachten sind. Welche das sind und wieso Sie Ihren Bauernhof mit uns verkaufen sollten – das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Doch was ist zu verstehen unter einem «Bauernhof»?
Als Bauernhof gilt ein Betrieb, welcher landwirtschaftlich und teilweise auch forstwirtschaftlich geführt wird und auch das dazugehörige Anwesen mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

Bei landwirtschaftlichen Objekten tauchen boden- und pachtrechtliche, steuerliche und raumplanerische Fragen auf. Grundsätzlich wird unterschieden, ob sich der Bauernhof im bäuerlichen Bodenrecht befindet oder ob der Hof nicht mehr dem BGBB (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht) unterstellt ist.

Grundsätzliches zum Bäuerlichen Bodenrecht – Definition gemäss Direktion für Inneres und Justiz

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und Verpfändung. Die darin enthaltenen Vorschriften schränken die Verfügungsfreiheit des landwirtschaftlichen Grundeigentümers wesentlich ein und bedeuten eine massive Beschneidung seiner Eigentumsrechte. Diese ordnungspolitischen Massnahmen sollen die Zielsetzung, wie sie in Art. 1 Abs. 1 BGBB umschrieben ist, garantieren.

Es sind dies folgende Ziele:

  • die Förderung und Erhaltung von Familienbetrieben als Grundlage einer leistungsfähigen Landwirtschaft
  • Stärkung der rechtlichen Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich derjenigen des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlichen Grundeigentums
  • Bekämpfung übersetzter Preise für landwirtschaftlichen Boden

Kauf eines Bauernhofes

Doch was bedeutet das für Personen, die einen Bauernhof erwerben möchten? Dafür wird eine Bewilligung benötigt. Diese erhalten nur sogenannte Selbstbewirtschafter mit einer bäuerlichen Ausbildung. Als Selbstbewirtschafter gelten Personen, die den landwirtschaftlichen Boden selbst bearbeiten und, falls es sich um landwirtschaftliches Gewerbe handelt, dieses persönlich leiten.

Verkauf von landwirtschaftlichen Gewerben, Grundstücken und Bauernhöfen

Bei einem Verkauf von einem landwirtschaftlichen Gewerbe, Grundstück oder Bauernhof wird der Verkaufspreis anhand des Ertragswertes durch den Regierungsstatthalter festgelegt.

Unter folgenden Bedingungen hat der aktuelle Pächter ein Vorkaufsrecht:

  • er es selbst bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint und
  • die gesetzliche Mindestpachtdauer von 6 Jahren nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht abgelaufen ist.

Ertragswert – Definition gemäss Art. 10 BGBB

Der Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaft­lichen Gewerbes oder Grundstücks bei landesüblicher Bewirtschaftung zum durch­schnittlichen Zinssatz für erste Hypotheken verzinst werden kann. Für die Feststellung des Ertrags und des Zinssatzes wird als Bemessungsgrundlage der Durchschnitt von mehreren Jahren genommen.

Wir haben ein grosses Portfolio an verkauften Bauernhöfen und kennen uns in diesem Bereich aus. Wir unterstützen Sie engagiert und persönlich während der gesamten Verkaufsdauer.  

Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Herausforderungen:

  • Bäuerliches Bodenrecht BGBB (Vorkaufsrechte von Verwandten oder Pächter, Höchstpreisgrenze etc.)
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Raumplanerische Fragen (Zonenzugehörigkeit, Denkmalschutz, Möglichkeit Entlassung BGBB etc.)
  • Finanzierungsabklärungen
  • Weitere spezifische Abklärungen

Nebst unseren Fachkenntnissen im Bereich Bauernhöfe bieten wir Ihnen noch viel mehr an Mehrleistungen an – hier eine nicht abschliessende Aufzählung:

  • Kostenloser Immobilienverkauf ohne Provision und Marketingkosten
  • Perfektes Dossier mit hochwertigen Aufnahmen
  • Nebst hochaufgelösten Fotos bieten wir auch Drohnenaufnahmen und auf Wunsch ein 360°-Rundgang an – sowie natürlich immer auch Videoaufnahmen von aussen
  • Publikation auf den führenden Immobilienplattformen und in sozialen Medien
  • Ständige Analysierung der offenen Objekte und Optimierung
  • Einbindung von alternativen Medien wie Zeitungsinseraten, Fachzeitschriften etc. – alles Inhouse-Produktion
  • Wir begleiten Sie während des ganzen Verkaufsprozesses und stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Kontaktieren Sie uns heute und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.


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